Absatz eins,Einnahmen der Gerichte sind:
- Ziffer einsGerichts-, Justizverwaltungs- und Verwahrungsgebühren einschließlich der Erlöse aus dem Verkaufe von Gerichtskostenmarken;
- Ziffer 2Ersätze in gerichtlichen Strafsachen, Geldstrafen, Verfallsbeträge und Haftungsbeträge;
- Ziffer 3Ersätze in bürgerlichen Rechtsachen;
- Ziffer 4Zuweisungen des Oberlandesgerichtes (Paragraph 248, Absatz 4,);
- Ziffer 5alle anderen Beträge, die im Zusammenhang mit dem Amtsbetrieb eingehen.