Absatz eins,In das nach GeoForm. Nr. 100 zu führende S-Register sind einzutragen:
- Ziffer einsAnträge von Schuldnern auf Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen;
- Ziffer 2Beschlüsse auf Konkurseröffnung, die von Amts wegen oder auf Antrag von Gläubigern erlassen wurden.