Absatz 2,Sofern hienach die Verhängung einer Freiheits- oder Geldstrafe, die Erteilung einer Verwarnung oder der Verfall von Gegenständen zulässig ist, finden die Vorschriften der Paragraphen 11 bis 22 Anwendung.
BGBl. Nr. 275/1964
275. Bundesgesetz: Änderung der Verwaltungsverfahrensgesetze.
Bundesgesetz vom 4. November 1964, mit dem die Verwaltungsverfahrensgesetze geändert werden.
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
Strafen.
Paragraph 10, (1) Strafmittel und Strafsatz richten sich nach den Verwaltungsvorschriften.