BGBl. Nr. 330/1983
330. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Unvereinbarkeitsgesetzes
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Juni 1983, mit der das Unvereinbarkeitsgesetz wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 9neu
Paragraph 9,
Gegen die im Paragraph eins, aufgezählten Funktionäre kann auf Mandatsverlust erkannt werden, wenn sie ihre Stellung in gewinnsüchtiger Absicht mißbrauchen.