BGBl. I Nr. 147/1999
147. Bundesgesetz: Wohnrechtsnovelle 1999 – WRN 1999
Bundesgesetz, mit dem das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, das Mietrechtsgesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 1975, die Exekutionsordnung, das Heizkostenabrechnungsgesetz, das Kleingartengesetz, das Bundessonderwohnbaugesetz 1982 und das Bundessonderwohnbaugesetz 1983 geändert werden (Wohnrechtsnovelle 1999 – WRN 1999)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24aneu
Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung
Paragraph 24 a,
Nimmt ein Wärmeabnehmer, nachdem bereits die Voraussetzungen für die Ermittlung der Verbrauchsanteile (Paragraph 5, Absatz eins,) vorgelegen sind, eine Zusatzheizung in Betrieb, so berechtigt ihn allein dieser Umstand nicht, eine Untauglichkeit im Sinn des Paragraph 5, Absatz 2 und 3 geltend zu machen oder Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben.