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BGBl. II Nr. 249/1999

kundgemacht 27.07.1999
249. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Ausdruck „(Pensionisten)“ in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger über die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung und über Form und Inhalt diesbezüglicher Anträge gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war
Kundmachung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass der Ausdruck „(Pensionisten)“ in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger über die Beurteilung der Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Beitragsgrundlage für Selbstversicherte in der Krankenversicherung und über Form und Inhalt diesbezüglicher Anträge gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war
Kundmachung BGBl. II Nr. 249/1999× zu VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „(Pensionisten)'' in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Ausspruch, dass der Ausdruck „(Pensionisten)'' in § 4 Abs. 3 Z 3 der Richtlinien des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gemäß § 31 Abs. 5 Z 9 ASVG gesetzwidrig war neu