BGBl. III Nr. 140/2002
140. Abkommen zur Ergänzung des Abkommens vom 21. Februar 1989 zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik über die Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Schwerkranken
ABKOMMEN ZUR ERGÄNZUNG DES ABKOMMENS VOM 21. FEBRUAR 1989 ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ERLEICHTERUNG VON AMBULANZFLÜGEN IN DEN GRENZREGIONEN BEI DRINGLICHEN TRANSPORTEN VON VERLETZTEN ODER SCHWERKRANKEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Luftfahrt – Erleichterung von Ambulanzflügen in den Grenzregionen
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Art. 1geändert
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Art. 2geändert
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Art. 10geändert
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