Absatz eins,Die Gebühren betragen für:
- Ziffer einsden Einspruch (Paragraph 102,)58 €;
- Ziffer 2die Beschwerde (Paragraph 70,) im Verfahren ohne Gegenpartei65 €;mit Gegenpartei188 €;
- Ziffer 3jeden vor der Nichtigkeitsabteilung zu verhandelnden Antrag210 €;
- Ziffer 4die Berufung (Paragraph 138,)319 €;
- Ziffer 5
- Litera aden Antrag auf Eintragung des Vorbenützerrechtes (Paragraph 23, Absatz 4,), auf Übertragung unter Lebenden (Paragraph 33, Absatz 2 und 3), auf Eintragung einer Lizenz oder einer Lizenzübertragung (Paragraphen 35 bis 37) oder auf eine der sonst im Paragraph 43, vorgesehenen Eintragungen in das Patentregister58 €;
- Litera bden Antrag auf Eintragung einer Streitanmerkung (Paragraph 45,)23 €;
- Litera cden Antrag auf Verlängerung der Frist für die Äußerung auf den Vorbescheid (Paragraph 99, Absatz 4,)12 €;
- Litera dden Antrag, die Bekanntmachung einer Patentanmeldung mehr als drei Monate auszusetzen (Paragraph 101, Absatz 4,), für je angefangene drei Monate des die ersten drei Monate übersteigenden Zeitraumes58 €;
- Ziffer 6
- Litera aden Antrag auf Durchführung einer Recherche gemäß Paragraph 57 a, Ziffer eins159 €;
- Litera bden Antrag auf Erstattung eines Gutachtens gemäß Paragraph 57 a, Ziffer 2,, wenn der Stand der Technik vom Antragsteller bekanntgegeben wird159 €;
- Litera cden Antrag auf Erstattung eines Gutachtens gemäß Paragraph 57 a, Ziffer 2,, wenn der Stand der Technik vom Patentamt zu recherchieren ist239 €.