BGBl. I Nr. 149/2004
Patentrechts- und Gebührennovelle 2004
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Schutzzertifikatsgesetz 1996, das Halbleiterschutzgesetz, das Musterschutzgesetz 1990 und das Markenschutzgesetz 1970 geändert werden und ein Bundesgesetz über die im Bereich des Patentamtes zu zahlenden Gebühren und Entgelte (Patentamtsgebührengesetz - PAG) erlassen wird (Patentrechts- und Gebührennovelle 2004)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11neu
3. Abschnitt
Anmeldungen auf Grund des PCT
An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und, ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
Paragraph 11,
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale
Büro ........................................ 50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro
Schutzrecht ................................. 50 Euro,
3. die Veröffentlichung der Übersetzung der
internationalen Anmeldung ................... 130 Euro.