Absatz eins,Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- Ziffer einsdrei Mitglieder werden vom Bundesminister für Finanzen bestellt,
- Ziffer 2je ein Mitglied wird entsandt vom:
- Litera aBundeskanzler,
- Litera bBundesminister für Landesverteidigung,
- Litera cBundesminister für Inneres,
- Litera dBundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz,
- Litera eBundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,
- Litera fBundesminister für Justiz
- Ziffer 3zusätzlich wird eine entsprechende Anzahl von Mitgliedern in sinngemäßer Anwendung von Paragraph 110, des Arbeitsverfassungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1974,, vom Betriebsrat entsandt.
- Ziffer 4Bei der erstmaligen Entsendung in den Aufsichtsrat und bis zu einer Entsendung durch den gem. Paragraph 21, (8) gewählten Betriebsrat können durch das zuständige Personalvertretungsorgan auch maximal 2 Mitglieder eines anderen Personalvertretungsorgans des Bundes in den Aufsichtsrat als Mitglieder gemäß Absatz eins, Ziffer 3, entsendet werden.