BGBl. II Nr. 303/2005
Änderung der Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Verordnung über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertÜberschrift, Text, Z 4 bis Z 6; Abs 3 (entfallen)
Verwendung der Kurzparknachweise in gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen
§ 3.
1. Parkschein,
2. Automatenparkschein,
3. Parkometer,
4. Parkzeitgeräte oder,
5. Parkscheibe, sofern für den betreffenden Haltevorgang keine Gebührenpflicht besteht oder die Gebühr gemäß § 9 Abs. 2 entrichtet wird. Parkscheibe oder Parkschein in den Fällen des § 2 Abs. 4 oder