Absatz eins,Das Oberlandesgericht Wien ist als Kartellgericht für das ganze Bundesgebiet zuständig.
BGBl. I Nr. 61/2005
Kartellgesetz 2005 – KartG 2005
Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz 2005 – KartG 2005)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 58neu
römisch fünf. Hauptstück
Institutionen
1. Abschnitt
Kartellgericht und Kartellobergericht
Gerichtsorganisation
Paragraph 58,
- Absatz 2,Der Rechtszug gegen Beschlüsse des Kartellgerichts geht in zweiter und letzter Instanz an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht.