Absatz eins,Anträge auf Ausstellung von Ausweisen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, sind unter Verwendung der von der zuständigen Behörde aufzulegenden Formulare einzubringen. Diesen Anträgen sind anzuschließen:
- Ziffer einseine Geburtsurkunde in Urschrift oder beglaubigter Abschrift,
- Ziffer 2ein Nachweis der Staatsbürgerschaft,
- Ziffer 3bei nichteigenberechtigten Personen eine Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters,
- Ziffer 4zwei Lichtbilder (Gleichstücke, Größe zirka 3,5 x 4 cm, Brustbilder, Hochformat), welche die ohne Kopfbedeckung abgebildete Person einwandfrei als jene, für die der Ausweis ausgestellt werden soll, erkennen lassen.