BGBl. II Nr. 274/2006
Messgeräteverordnung und Änderung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, der Schankgefäßeverordnung, der Eich-Zulassungsverordnung und der Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (Messgeräteverordnung) und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, die Schankgefäßeverordnung, die Eich-Zulassungsverordnung und die Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertBezeichnung, Text (neu)
Die Gegenseitigkeit und Gleichwertigkeit betreffend die Zulassung von Herstellerzeichen für Maßbehältnisse sowie die zur Kontrolle der Richtigkeit von Maßbehältnissen durchzuführenden Prüfungen wird, sofern sie auf der Richtlinie 75/107/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Dezember 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse (ABl. Nr. L 42 vom 15. Februar 1975, S. 14) beruhen, für die in der Anlage angegebenen Staaten festgestellt (Anhang II, IX. Meßgeräte, Pkt. 13 des EWR-Abkommens).