BGBl. II Nr. 284/2006
Änderung der Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, mit der die Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrplan für Bewegung und Sport an allgemein bildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten) und Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
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§ 0↗RIS↗
§ 1geändertText, Z 1 bis Z 5 (neu)
§ 1.
1. der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen,
2. den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen,
3. den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik,
4. den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und
5. den höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, jeweils einschließlich der Sonderformen.