Absatz eins,Dem Kuratorium obliegen folgende Aufgaben:
- Ziffer einsVertretung des AÖF nach außen;
- Ziffer 2Erlassung einer Geschäftsordnung;
- Ziffer 3Bestellung des Geschäftsführers und des stellvertretenden Geschäftsführers;
- Ziffer 4Erlassung von Richtlinien für die Zuwendungen;
- Ziffer 5Genehmigung von Zuwendungen im Sinn des Paragraph 2, Absatz eins und 2;
- Ziffer 6Erstellung eines Finanzplanes für jedes Kalenderjahr gemäß Absatz 5,;
- Ziffer 7Erstellung eines Geschäftsberichts gemäß Absatz 6,