Absatz eins,Zur Abklärung eines Verdachtes gemäß Paragraph 4, Ziffer 5, (unerlaubtes Einbringen) sind folgende Maßnahmen zu treffen:
- Ziffer einsIm seuchenverdächtigen Bestand sind alle Tiere unverzüglich von einem Amtstierarzt klinisch zu untersuchen und frühestens 42 Tage nach der unerlaubten Einbringung einem Tbc-Test zu unterziehen.
- Ziffer 2Ist der Tbc-Test für alle Tiere des Bestandes negativ, so ist der Tbc-Verdacht beseitigt (die Aussetzung des Status der amtlich anerkannten Tuberkulosefreiheit ist von der Behörde aufzuheben).