BGBl. II Nr. 381/2008
Änderung der Verfallsverordnung
Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verfallsverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1geändertAbs 2
§ 1.
(1) Die Bestimmungen dieser Verordnung finden nur insoweit Anwendung, als in den Verwaltungsvorschriften die Verfügung über verfallene Gegenstände nicht besonders geregelt ist.
(2) Für etwaige Verfügungen über nur beschlagnahmte Verfallsgegenstände gelten die Vorschriften des gilt § 39, Absatz Abs. 5, des Verwaltungsstrafgesetzes VStG.