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BGBl. I Nr. 96/2008

kundgemacht 02.07.2008 RIS↗Parlament↗
Zwischenstaatlicher Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008)
Bundesgesetz über den zwischenstaatlichen Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008)
Kundmachung BGBl. I Nr. 96/2008× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Zwischenstaatlicher Luftverkehr 2008 (BGzLV 2008) neu § 0↗RIS↗
§ 14neu
in Kraft ab 01.11.2008 · idF BGBl. I Nr. 96/2008 § 14↗RIS↗

Gewerbliche Beförderung im Bedarfsflugverkehr

Paragraph 14,

  1. Absatz eins,Luftfahrtunternehmen dürfen die gewerbliche Beförderung von Personen oder Sachen im Bedarfsflugverkehr von und nach Drittstaaten nur durchführen, wenn dafür eine Bewilligung durch die Austro Control GmbH erteilt wurde. Die Bestimmungen des Paragraph 13, sind sinngemäß anzuwenden.
  2. Absatz 2,Luftfahrtunternehmen aus Drittstaaten dürfen die gewerbliche Beförderung von Personen oder Sachen innerhalb des Bundesgebietes im Rahmen des Bedarfsflugverkehrs (Paragraph 2, Ziffer 3,) nur durchführen, wenn dafür eine Bewilligung durch die Austro Control GmbH erteilt wurde. Die Bestimmungen des Paragraph 13, sind sinngemäß anzuwenden.
  3. Absatz 3,Bewilligungen gemäß Absatz eins, oder Absatz 2, sind zu widerrufen, wenn:
    1. Ziffer eins
      eine der Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen ist oder im Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung nicht gegeben war und dieser Mangel noch fortdauert oder
    2. Ziffer 2
      das Luftfahrtunternehmen gegen in einer Bewilligung gemäß Absatz eins, oder Absatz 2, erteilte Auflagen verstößt.
  4. Absatz 4,Keiner Bewilligung gemäß Absatz eins, bedürfen:
    1. Ziffer eins
      Flüge zum Zwecke der Erfüllung humanitärer Verpflichtungen oder der Hilfeleistung in Notfällen,
    2. Ziffer 2
      Flüge, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft mit Luftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Abfluggewicht bis 14 000 kg durchgeführt werden sollen und
    3. Ziffer 3
      Flüge gemäß Artikel 2 des Multilateralen Abkommens über die kommerziellen Rechte im nichtplanmäßigen Luftverkehr in Europa, Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1957,.