die Durchführung und Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 842 aus 2006, über bestimmte fluorierte Treibhausgase, Amtsblatt Nummer L 161 vom 14.06.2006 Seite 1, die im Folgenden als „Verordnung über bestimmte fluorierte Treibhausgase“ bezeichnet wird, sowie aller weiteren in Paragraph 2, angeführten Verordnungen (EG), die zur Durchführung dieser Verordnung dienen, sicherzustellen und
BGBl. I Nr. 103/2009
Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009
Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziel des Gesetzes
Paragraph eins,
Ziel dieses Gesetzes ist es,
- Ziffer eins
- Ziffer 2die durch die in Ziffer eins, genannten Verordnungen (EG) übertragenen Aufgaben durch Regelungen bezüglich Ausbildung und Zertifizierung von Personen und Unternehmen auszuführen
und damit zur Reduktion der Emissionen der durch das Kyoto-Protokoll erfassten fluorierten Chemikalien beizutragen.