BGBl. I Nr. 126/2009
Änderung des Patentgesetzes 1970, des Patentverträge-Einführungsgesetzes, des Gebrauchsmustergesetzes, des Markenschutzgesetzes 1970, des Patentanwaltsgesetzes und des Patentamtsgebührengesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970, das Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentanwaltsgesetz und das Patentamtsgebührengesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 11geändertZ 1, Schlussteil, Z 2, Z 3 (entfallen)
… 3 unveränderte Absätze
3. Abschnitt
Anmeldungen auf Grund des PCT
An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
§ 11.
Die Gebühren betragen für:
1. die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
2. die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht