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BGBl. I Nr. 139/2009

kundgemacht 30.12.2009 RIS↗Parlament↗
Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013
Bundesgesetz über die Führung des Bundeshaushaltes (Bundeshaushaltsgesetz 2013 – BHG 2013)
Kundmachung BGBl. I Nr. 139/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Bundeshaushaltsgesetz (BHG) aufgehoben § 0↗RIS↗
§ 12gaufgehoben
in Kraft 01.01.2009 – 31.12.2012 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 139/2009 § 12g↗RIS↗

Strategiebericht

Paragraph 12 g,

  1. Absatz eins,Der Strategiebericht hat den Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes und dessen Zielsetzungen zu erläutern. Soweit der Strategiebericht die Grundzüge des Personalplanes betrifft, ist er vom Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, im Übrigen vom Bundesminister für Finanzen zu erstellen.
  2. Absatz 2,Der Strategiebericht hat insbesondere zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche Entwicklung;
    2. Ziffer 2
      die budget- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen sowie die daraus folgende budgetpolitische Strategie;
    3. Ziffer 3
      die Erläuterungen zu den Obergrenzen der einzelnen Rubriken und Untergliederungen unter Darlegung der beabsichtigten Ausgabenschwerpunkte, wobei neben den Obergrenzen für die folgenden vier Finanzjahre vergleichbare Obergrenzen des laufenden Finanzjahres und die tatsächlichen Ausgaben des vorhergegangenen Finanzjahres anzugeben sowie die hieraus ersichtlichen wesentlichen Veränderungen zu begründen sind;
    4. Ziffer 4
      den Umfang und die Zusammensetzung der voraussichtlichen Einnahmen im Zeitraum der nächsten vier Jahre getrennt nach Jahresbeträgen, wobei zweckentsprechende Zusammenfassungen vorgenommen werden können;
    5. Ziffer 5
      die Erläuterungen zur Entwicklung der Einnahmen;
    6. Ziffer 6
      eine Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung wichtiger budgetpolitischer Kennzahlen;
    7. Ziffer 7
      die Annahmen, die bei den variablen Ausgabengrenzen zugrunde gelegt wurden, sowie
    8. Ziffer 8
      die Erläuterungen zur Personalplanung.