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BGBl. I Nr. 86/2009

kundgemacht 18.08.2009 RIS↗Parlament↗
Agrarrechtsänderungsgesetz 2009
Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009)
Kundmachung BGBl. I Nr. 86/2009× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Forstliches Vermehrungsgutgesetz 2002 32 § 0↗RIS↗
§ 20geändertAbs 1 Z 1, Z 2; Abs 2; Abs 3; Abs 5
in Kraft 01.01.2003 – 18.08.2009 · idF BGBl. I Nr. 110/2002 · danach: BGBl. I Nr. 86/2009 § 20↗RIS↗
in Kraft ab 19.08.2009 · idF BGBl. I Nr. 86/2009 § 20↗RIS↗
Vermengung von Saatgut
§ 20.
(1) Das Bundesamt und Forschungszentrum für Wald hat die Vermengung von Saatgut
1. verschiedener Zulassungseinheiten der Kategorie “ausgewählt” „ausgewählt“ innerhalb des gleichen Herkunftsgebietes und der gleichen Höhenstufe oder
2. verschiedener Verschiedener Reifejahre einer Zulassungseinheit der Kategorien “quellengesichert” „quellengesichert“, „ausgewählt“ oder “ausgewählt” „qualifiziert“.
auf Antrag des Verfügungsberechtigten zuzulassen, wenn sie hinsichtlich ihrer genetischen und physiologischen Eigenschaften als gleichwertig angesehen werden können.
(2) Wird bei der Kategorie “quellengesichert” „quellengesichert“ Vermehrungsgut aus Saatgutquellen und Erntebeständen gemischt, so muss die neu zusammengestellte Partie als Vermehrungsgut von einer “Saatgutquelle” „Saatgutquelle“ gekennzeichnet sein.
(3) Wird Vermehrungsgut autochthonen Ausgangsmaterials mit Vermehrungsgut von Ausgangsmaterial unbekannten Ursprungs gemischt, so muss die neukombinierte Partie als “unbekannten Ursprungs” „unbekannten Ursprungs“ bezeichnet werden.
(4) Beim Mischen verschiedener Reifejahre müssen die verschiedenen Reifejahre und der Anteil des auf jedes Jahr entfallenden Materials angegeben werden.
(5) Für das gemischte Saatgut ist vom Bundesamt und Forschungszentrum für Wald ein neues Stammzertifikat auszustellen, das die Mischungskomponenten identifiziert.