BGBl. I Nr. 86/2009
Agrarrechtsänderungsgesetz 2009
Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007, das Marktordnungs-Überleitungsgesetz, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzgesetz 1995 und das Forstliche Vermehrungsgutgesetz 2002 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2009)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 24geändertAbs 1
5. Abschnitt
Ein- und Ausfuhr
Einfuhrbewilligung
§ 24.
(1) Vermehrungsgut darf aus Drittländern nur mit Bewilligung des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald eingeführt werden (Einfuhrbewilligung).
(2) Für Vermehrungsgut kann eine Einfuhrbewilligung erteilt werden, wenn es
… 3 unveränderte Absätze
1. von einem amtlichen Zeugnis des Drittlands begleitet ist,
2. für den Anbau im Bundesgebiet oder in bestimmten Gebieten geeignet ist und keinen ungünstigen Einfluss auf den Wald oder die Forstwirtschaft im Bundesgebiet befürchten lässt und
3. die in den §§ 25 und 26 festgelegten Anforderungen erfüllt.