BGBl. I Nr. 95/2009
Änderung des Bundesbahngesetzes, des Privatbahngesetzes 2004 und des Eisenbahngesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem das Bundesbahngesetz, das Privatbahngesetz 2004 und das Eisenbahngesetz 1957 geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19aufgehoben
5. Hauptstück
ÖBB-Dienstleistungs GmbH
Gründung und Errichtung
Paragraph 19,
Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen hat die ÖBB-Holding AG bis spätestens 31. Mai 2004 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in der Höhe von 35 000 Euro, dem Firmenwortlaut “ÖBB-Dienstleistungs Gesellschaft mbH”, im Folgenden als ÖBB-Dienstleistungs GmbH bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten.