BGBl. II Nr. 256/2010
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008, gesetzwidrig war
Kundmachung der Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008, gesetzwidrig war
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass die Verordnung des Rektorats der Universität Salzburg über Zulassungsregelungen für das Bachelorstudium Psychologie und das Bachelorstudium Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg im Studienjahr 2007/2008 gesetzwidrig war
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Art. 1neu
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