BGBl. II Nr. 44/2010
Änderung der Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel
Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Verordnung über das Sperrgebiet Großmittel geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 3geändertAbs 1 Z 1
§ 3.
(1) Die Planunterlagen nach § 1 sind zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres- Bau- und Vermessungsamt) Sport,
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
… 3 unveränderte Absätze
3. bei den Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf.
(2) Die Zeiten militärischer Übungen nach § 2 Abs. 2 sind bekanntzugeben
1. durch Anschlag beim Kommando des Übungsplatzes Großmittel und
2. durch geeignete Kennzeichnung in der Natur.
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