BGBl. I Nr. 107/2011
Gaswirtschaftsgesetz 2011 sowie Änderung des Energie-Control-Gesetzes und des Preistransparenzgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz 2011 erlassen sowie das Energie-Control-Gesetz und das Preistransparenzgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19baufgehoben
Veröffentlichung von Informationen
Paragraph 19 b,
Fernleitungsunternehmen und Inhaber von Transportrechten haben die sich aus ihrer Verpflichtung gemäß Paragraph 31 g, ergebenden Informationen im Internet zu veröffentlichen.