Absatz eins,Die Energie-Control Kommission hat die Genehmigung gemäß Paragraph 13, zu entziehen, wenn
- Ziffer einsdie für die Erteilung der Genehmigung bestimmten Voraussetzungen (Paragraph 14,) nicht mehr vorliegen;
- Ziffer 2ein Fernleitungs- oder Verteilerunternehmen seiner Verpflichtung, den Bestand einer Haftpflichtversicherung gemäß Paragraph 37, nachzuweisen, nicht nachkommt;
- Ziffer 3der Inhaber der Genehmigung oder der Geschäftsführer infolge schwerwiegender Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes bestraft worden ist und ein weiteres vorschriftswidriges Verhalten zu befürchten ist.