Absatz eins,Die Verwaltungsgesellschaft hat für jeden OGAW, den sie verwaltet und den sie direkt oder über eine andere natürliche oder juristische Person, die in ihrem Namen und unter ihrer vollen und unbedingten Haftung handelt, verkauft, den Anlegern rechtzeitig vor der angebotenen Zeichnung der Anteile des OGAW
- Ziffer einsdas KID für diesen OGAW in deutscher Sprache und
- Ziffer 2auf Anfrage auch
- Litera aden Prospekt,
- Litera bdie Fondsbestimmungen, sofern diese nicht bereits im Prospekt enthalten sind, und
- Litera cden zuletzt veröffentlichten Jahres- und Halbjahresbericht sowie
- Litera dim Falle eines Master-Feeder-OGAW die Vereinbarung zwischen Master-OGAW und Feeder-OGAW gemäß Paragraph 96
kostenlos in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (Verordnung (EU) Nr. 583 aus 2010,) zur Verfügung zu stellen.