Absatz eins,Eine rückblickende Bewertung ist jedenfalls durchzuführen, wenn
- Ziffer einsdie zuständige Behörde dies in ihrer Projektbeurteilung gemäß Paragraph 29, Absatz 2, Ziffer 6, ausspricht oder
- Ziffer 2Projekte die Verwendung nichtmenschlicher Primaten vorsehen oder
- Ziffer 3Projekte als „schwer“ (Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 4,) eingestufte Tierversuche umfassen.