BGBl. II Nr. 363/2013
Änderung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1305geändert
Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
§ 13.05.
Der Schallpegel von Fahrzeugen darf gemessen nach ÖNORM EN 22922 72 ISO 2922:2000 dB (A) nicht übersteigen. Andere Meßverfahren, welche den Schallpegel mindestens gleich genau messen, das gleiche Schutzniveau bieten und die gleichen Ziele erreichen, werden anerkannt.