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BGBl. II Nr. 443/2013

kundgemacht 16.12.2013 RIS↗
Änderung der Beschussämterverordnung 1999
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Beschussämterverordnung 1999 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 443/2013× zu Beschussämterverordnung 2013×

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschussämterverordnung 2013 2 § 0↗RIS↗
§ 4geändertZ 1, Schlussteil (entfallen), Z 2 bis Z 4
in Kraft 16.10.1999 – 16.12.2013 · idF BGBl. II Nr. 385/1999 · danach: BGBl. II Nr. 443/2013 § 4↗RIS↗
in Kraft ab 17.12.2013 · idF BGBl. II Nr. 443/2013 § 4↗RIS↗
§ 4.
Für die Einrichtung von Nebenstellen der Beschussämter müssen seitens des Antragstellers folgende Voraussetzungen gegeben sein:
1. Produktion und/oder Import von mehr als 1 000 Stück von Handfeuerwaffen und/oder höchstbeanspruchter Teilen von Handfeuerwaffen pro Kalenderjahr;
Handfeuerwaffen und/oder höchstbeanspruchter Teilen von
Handfeuerwaffen pro Kalenderjahr;
2. Vorhandensein aller zur Vornahme der Überprüfungen gemäß den Bestimmungen der Beschussverordnung 2013, BGBl. II Nr. 445/2013, erforderlichen Messwerkzeuge;
Bestimmungen der Beschussverordnung 1999, BGBl. II Nr. 386,
erforderlichen Messwerkzeuge;
3. Vorhandensein eines den Arbeitnehmerschutzbestimmungen entsprechenden Arbeitsplatzes für die Bediensteten der Beschussämter mit folgender Mindestausstattung:
entsprechenden Arbeitsplatzes für die Bediensteten der
Beschussämter mit folgender Mindestausstattung:
a) Schreibtisch mit Schreibtischstuhl;
b) versperrbarer Schrank, welcher zur Unterbringung von Arbeitsunterlagen und Garderobe geeignet ist;
c) Telefonanschluss für Dienstgespräche der Bediensteten der Beschussämter;
4. Die Vornahme des Beschusses der vorgelegten Handfeuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen muss durch die Bediensteten des Einreichers unter Aufsicht des Bediensteten des Beschussamtes unter Verwendung der vom Einreicher beizustellenden Messwerkzeuge erfolgen.
oder höchstbeanspruchten Teile von Handfeuerwaffen muss durch
die Bediensteten des Einreichers unter Aufsicht des
Bediensteten des Beschussamtes unter Verwendung der vom
Einreicher beizustellenden Messwerkzeuge erfolgen.