BGBl. I Nr. 14/2013
Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 – FVwGG 2012
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Bundesfinanzgericht erlassen wird und die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, die Abgabenexekutionsordnung, das Finanzstrafgesetz sowie das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 – FVwGG 2012)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 304geändert
§ 304.
Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen nur zulässig, sofern ihr nicht ein wenn der Wiederaufnahmsantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist.
Anmerkung