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BGBl. I Nr. 38/2013

kundgemacht 25.02.2013 RIS↗Parlament↗
Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G)
Bundesgesetz über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVS-Gesetz – IVS-G)
Kundmachung BGBl. I Nr. 38/2013× zu IVS-G×

Änderungen durch diese Kundmachung

IVS-Gesetz (IVS-G) neu § 0↗RIS↗
§ 12neu
in Kraft 31.03.2013 – 23.04.2026 · idF BGBl. I Nr. 38/2013 · danach: BGBl. I Nr. 24/2026 § 12↗RIS↗

Verkehrstelematikbericht

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erstattet dem Nationalrat zum 30. Juni jeden Jahres einen Verkehrstelematikbericht.
  2. Absatz 2,Der Bericht hat zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Statusberichte in nationaler, internationaler und grenzüberschreitender Hinsicht über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse über intelligente Verkehrssysteme;
    2. Ziffer 2
      Übersichten über Erfolg und Durchdringungsraten von IVS-Anwendungen;
    3. Ziffer 3
      Marktübersichten über einsatzbereite IVS-Dienste;
    4. Ziffer 4
      eine Beschreibung aktueller Problemstellungen und Konfliktfelder;
    5. Ziffer 5
      eine Kurzübersicht über aktuelle Fragen des Datenschutzes und der Haftung;
    6. Ziffer 6
      eine Beschreibung und Evaluierung jener Maßnahmen und Projekte, die im vergangenen Jahr in den vorrangigen Bereichen durchgeführt wurden;
    7. Ziffer 7
      eine Aufstellung des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs;
    8. Ziffer 8
      Empfehlungen für künftige Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie;
    9. Ziffer 9
      eine Vorschau über jene Maßnahmen und Projekte, die für das Berichtsjahr und für die vier nächstfolgenden Jahre in Aussicht genommen sind;
    10. Ziffer 10
      eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
  3. Absatz 3,Der Verkehrstelematikbericht ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen.