Absatz eins,Die Gewährung von Erziehungshilfen, mit denen die Eltern oder sonst mit Pflege und Erziehung betraute Personen einverstanden sind, erfolgt aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen diesen und dem Kinder- und Jugendhilfeträger.
BGBl. I Nr. 69/2013
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013
Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 27neu
Erziehungshilfen aufgrund einer Vereinbarung
Paragraph 27,
- Absatz 2,Der Abschluss, die Abänderung und die Aufkündigung dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.