Beratung und Begleitung von leiblichen Elternteilen vor und während der Adoptionsabwicklung;
BGBl. I Nr. 69/2013
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013
Bundesgesetz über die Grundsätze für Hilfen für Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche (Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 – B-KJHG 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 32neu
Mitwirkung an der Adoption im Inland
Paragraph 32,
Die Mitwirkung an der Adoption im Inland umfasst folgende Tätigkeiten:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Beratung, Vorbereitung, Eignungsbeurteilung und Schulung von Adoptivwerbern und -werberinnen;
- Ziffer 3Auswahl von geeigneten Adoptiveltern entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen (Adoptionsvermittlung).