BGBl. II Nr. 77/2015
Änderung der Zeugnisformularverordnung
Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Zeugnisformularverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6cneu
Zeugnis über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semester
Paragraph 6 c,
Über den Besuch eines Unterrichtsgegenstandes oder mehrerer Unterrichtsgegenstände in einem höheren Semester gemäß Paragraph 26 b, des Schulunterrichtsgesetzes ist ein gemäß der Anlage 14 zu gestaltendes Zeugnis auszustellen.