BGBl. I Nr. 161/2015
Druckgerätegesetz
Bundesgesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 35geändert
2. Hauptstück
Überwachungsmaßnahmen für Dampfkessel
Allgemeines
§ 35.
Die wiederkehrenden Untersuchungen und Überprüfungen an Dampfkesseln umfassen folgende Überwachungsmaßnahmen:
1. äußere Untersuchung,
2. innere Untersuchung,
3. Druckprüfung,
4. Dichtheitsprüfung.