BGBl. I Nr. 14/2016
Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)
Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 10neu
NQR-Handbuch
Paragraph 10,
Die NQR-Koordinierungsstelle hat zum Zweck der Unterstützung bei der Ausformulierung und Bearbeitung von Zuordnungsersuchen nach Paragraph 8 und Paragraph 9, ein NQR-Handbuch zur näheren Erläuterung zu erstellen. Das NQR-Handbuch ist der NQR-Steuerungsgruppe vorzulegen. Beschließt die NQR-Steuerungsgruppe nicht mit einfacher Stimmenmehrheit, gegen das NQR-Handbuch Einspruch zu erheben, hat die NQR-Koordinierungsstelle das NQR-Handbuch auf der von ihr zu wartenden Website (Paragraph 5, Absatz 2,) zu veröffentlichen.