Absatz eins,Im Verfahren zur Gewährung des Familienzeitbonus sind die Krankenversicherungsträger berechtigt, die hiefür notwendigen personenbezogenen Daten der antragstellenden Väter (der Bonusempfänger), des im gemeinsamen Haushalt lebenden anderen Elternteils und der Kinder automationsunterstützt zu ermitteln und zu verarbeiten; das sind folgende Daten:
- Ziffer einsNamen, Titel, Anschrift und Telefonnummer;
- Ziffer 2Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer;
- Ziffer 3Staatsbürgerschaft samt aufenthaltsrechtlichem Status bei nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft;
- Ziffer 4Familienstand und Geschlecht;
- Ziffer 5Beruf bzw. Tätigkeit;
- Ziffer 6Firmenbuchnummern, Name und Anschrift des Dienstgebers;
- Ziffer 7Anspruchs- und Berechnungsgrundlagen;
- Ziffer 8Art, Umfang und Stand der Verfahren;
- Ziffer 9Bescheide;
- Ziffer 10Bankverbindung und Kontonummer;
- Ziffer 11Vertreter, Zahlungsempfänger sowie die Art und Dauer der Vollmacht;
- Ziffer 12Zahlungsbeträge.