BGBl. II Nr. 114/2017
Änderung der Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen
Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 17geändertÜberschrift, Text
Auswahl der Aufgabenstellungen, Durchführung der schriftlichen Prüfung und die Verhinderung und Rücktritt des Prüfungskandidaten
§ 17.
Auf die Auswahl der Aufgabenstellungen, Durchführung der schriftlichen Prüfung und die Verhinderung und den Rücktritt des Prüfungskandidaten von der Aufnahmsprüfung findet ist § 8, § 9 Abs. 1 bis 9 und § 13 Anwendung anzuwenden.