BGBl. I Nr. 158/2017
Änderung des Verbraucherzahlungskontogesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherzahlungskontogesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 4aneu
Entgeltansprüche unabhängiger Betreiber von Geldautomaten
Paragraph 4 a,
Der Zahlungsdienstleister hat den Verbraucher von der Zahlung von Entgelten zu befreien, die ein Dienstleister gemäß Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer 15, ZaDiG vom Verbraucher für Bargeldabhebungen mit der zum Zahlungskonto des Verbrauchers ausgegebenen Zahlungskarte beansprucht.