Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin für Theater-, Bühne-, Foto-, Film- und Fernsehproduktionen inklusive hochauflösender Medien ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
BGBl. II Nr. 155/2018
Maskenbildner/Maskenbildnerin-Ausbildungsordnung
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Berufsausbildung im Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin (Maskenbildner/Maskenbildnerin-Ausbildungsordnung)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin
Paragraph eins,
- Absatz 2,In die Ausbildung im Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin kann bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 eingetreten werden.
- Absatz 3,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Maskenbildner oder Maskenbildnerin) zu bezeichnen.