Absatz eins,Für von der Universität eigenfinanzierte Immobilienprojekte gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer 2, Litera a, ist Paragraph 4, Absatz eins, sinngemäß anzuwenden und es sind weiters folgende Prozessschritte einzuhalten:
- Ziffer einsPrüfung des von der Universität vorgelegten Projekts hinsichtlich der in Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer eins, 2 und 4 definierten Kriterien sowie hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Universität durch die Bundesministerin oder den Bundesminister,
- Ziffer 2Erteilung einer Planungsfreigabe durch die Bundesministerin oder den Bundesminister nach Maßgabe der Überprüfung der Ergebnisse der Planungsvorbereitung sowie der Berücksichtigung hochschulpolitischer Schwerpunktsetzungen, wobei kein Einvernehmen gemäß BHG 2013 mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen herzustellen ist,
- Ziffer 3im Falle der Planungsfreigabe Aufnahme in den gesamtösterreichischen Bauleitplan und analoge Anwendung von Paragraph 6, Absatz 4 und 5,
- Ziffer 4regelmäßige Abstimmung dieser Projekte durch die jeweilige Universität mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister sowie
- Ziffer 5sinngemäße Anwendung der Paragraphen 7 bis 9 sowie Paragraph 10, Absatz 2,