für die Fahrtrichtung Italien der Abschnitt zwischen km 244,14 und km 246,36 und
BGBl. II Nr. 244/2018
Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel II
Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung 2018-2019 im Bereich des Gräberntunnels im Zuge der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Gräberntunnel II)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden – bei Führung des Verkehrs im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Wien – folgende Abschnitte der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 246,39 und km 244,01.