BGBl. II Nr. 248/2018
Änderung der Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Krankenversicherung Informationspflichtenverordnung geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 6geändertAbs 3 (neu)
Inkrafttreten
§ 6.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2016 abgeschlossen werden.
(2) Abweichend von Abs. 1 ist § 5 auch auf Versicherungsverträge anzuwenden, die bereits vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden.
(3) Die §§ 1 bis 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 248/2018 treten mit 1. Oktober 2018 in Kraft.