Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 35/2018

kundgemacht 14.06.2018 RIS↗Parlament↗
Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes und des Schulpflichtgesetzes 1985
Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 35/2018× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Schulorganisationsgesetz (SchOG) 191 § 0↗RIS↗
§ 132aaufgehoben
in Kraft 12.07.2016 – 31.08.2018 · idF BGBl. I Nr. 56/2016 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 35/2018 § 132a↗RIS↗

Übergangsrecht betreffend die neue Oberstufe

Paragraph 132 a,

  1. Absatz eins,Durch Verordnung der Schulleiterin oder des Schulleiters kann nach Anhörung des Schulgemeinschaftsausschusses einmalig festgelegt werden, dass abweichend von Paragraph 131, Absatz 25, Ziffer 6, die die neue Oberstufe betreffenden Bestimmungen hinsichtlich der 10. Schulstufe erst mit 1. September 2018 oder 2019 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend in Kraft treten, wenn dies im Hinblick auf die erforderlichen pädagogischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vorbereitung der Umsetzung der neuen Oberstufe an der betreffenden Schule dringend geboten erscheint. Die Verordnung ist von der Schulleiterin oder vom Schulleiter bis spätestens 1. Dezember 2016 zu erlassen, gemäß Paragraph 129, kundzumachen und unverzüglich der zuständigen Schulbehörde zur Kenntnis zu bringen.
  2. Absatz 2,An allgemein bildenden höheren Schulen hat eine Verordnung gemäß Absatz eins, zur Folge, dass
    1. Ziffer eins
      für den Fall der Festlegung des Inkrafttretens der die neue Oberstufe betreffenden Bestimmungen hinsichtlich der 10. Schulstufe mit 1. September 2018 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend auch die kompetenzorientierten Lehrpläne für die 10. und die folgenden Schulstufen abweichend von Paragraph 131, Absatz 25, Ziffer 5, mit 1. September 2018 schulstufenweise aufsteigend in Kraft treten, und
    2. Ziffer 2
      für den Fall der Festlegung des Inkrafttretens der die neue Oberstufe betreffenden Bestimmungen hinsichtlich der 10. Schulstufe mit 1. September 2019 und hinsichtlich der weiteren Schulstufen jeweils mit 1. September der Folgejahre schulstufenweise aufsteigend der kompetenzorientierte Lehrplan für die 9. Schulstufe mit 1. September 2018 und die kompetenzorientierten Lehrpläne für die 10. und die folgenden Schulstufen abweichend von Paragraph 131, Absatz 25, Ziffer 5, mit 1. September 2019 schulstufenweise aufsteigend in Kraft treten.