Absatz eins,In den Vollzugsbereichen gemäß den Paragraphen 3 und 4 ist die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus weisungsberechtigte Oberbehörde.
BGBl. I Nr. 40/2018
Pflanzenschutzgesetz 2018
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 18neu
Zuständigkeit und Anwendbarkeit anderer Rechtsvorschriften
Paragraph 18,
- Absatz 2,Verweise in diesem Bundesgesetz auf andere Rechtsvorschriften sind als Verweis auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
- Absatz 3,Die Zuständigkeit zur Vollziehung gemäß den Paragraphen 3 und 4 erstreckt sich auch auf gemäß den Verordnungen (EU) 2016 aus 2031,, (EU) 2017/625 und (EU) Nr. 1143 aus 2014, erlassene Durchführungsvorschriften (Durchführungsrechtsakte und Delegierte Rechtsakte).
- Absatz 4,(Grundsatzbestimmung) Die Landesgesetzgebung hat vorzusehen, dass sich die Zuständigkeit zur Vollziehung gemäß Paragraph 5, auch auf gemäß den Verordnungen (EU) 2016 aus 2031,, (EU) 2017/625 und (EU) Nr. 1143 aus 2014, erlassene Durchführungsvorschriften (Durchführungsrechtsakte und Delegierte Rechtsakte) zu erstrecken hat.
- Absatz 5,Rechtsakte, die aufgrund der in Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 genannten Verordnungen der Europäischen Union erlassen werden und die sich an die Mitgliedstaaten richten, soweit sich diese auf die Einfuhr aus Drittländern, die Ausfuhr in Drittländer oder das Verbringen im gemeinsamen Markt beziehen, sind in Österreich unmittelbar anwendbar.
- Absatz 6,(Grundsatzbestimmung) Die Landesgesetzgebung hat vorzusehen, dass Rechtsakte, die aufgrund der in Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 genannten Verordnungen der Europäischen Union erlassen werden und die sich an die Mitgliedstaaten richten, soweit sich diese auf Zuständigkeiten gemäß Artikel 12, B-VG beziehen, im jeweiligen Bundesland für anwendbar zu erklären sind.
- Absatz 7,Mit der Wahrnehmung der Rechte des Bundes gemäß Artikel 15, Absatz 8, des Bundes-Verfassungsgesetzes ist die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betraut.