Absatz eins,Ein SEPA-Lastschriftmandat kann für die Einziehung von Abgaben gemäß Paragraph 2, Absatz eins, nur erteilt werden, wenn
- Ziffer einsdas Abgabenkonto keinen vollstreckbaren Rückstand ausweist,
- Ziffer 2kein Antrag auf Zahlungserleichterung gemäß Paragraph 212, BAO eingebracht oder keine Bewilligung einer Zahlungserleichterung aufrecht ist,
- Ziffer 3kein Antrag auf Aussetzung der Einhebung gemäß Paragraph 212 a, BAO eingebracht und
- Ziffer 4kein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Abgabepflichtigen eröffnet wurde.